Art. 1 Abs. 1 SN-5403Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen
Die auf die kreisangehörigen Gemeinden, Kreisfreien Städte und Landkreise entfallenden Zuweisungen nach diesem Gesetz werden mit Ausnahme der Zuweisungen nach §…
Art. 1 Abs. 2 Nr. 29 Buchst. a SN-5401Drittes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die auf die kreisangehörigen Gemeinden, Kreisfreien Städte und Landkreise entfallenden Zuweisungen nach diesem Gesetz…
§ 1 Abs. 3 SozHilfFinAusglG SL 2003Gesetz zur Regelung des finanziellen Ausgleichs für die Neuordnung der Trägerschaft der Sozialhilfe Vom 9. Juli 2003*
Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Verordnung die Bemessung der Finanzzuweisungen sowie das Verfahren näher zu regeln.
Art. 1 Abs. 2 Satz 5 Nr. 25 Buchst. a SN-10559Sechstes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die auf die kreisangehörigen Gemeinden, Kreisfreien Städte und Landkreise entfallenden Zuweisungen nach diesem Gesetz…