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Der Verwaltungsrat besteht aus sechs stimmberechtigten ehrenamtlichen Mitgliedern und dem Direktor als Mitglied mit beratender Stimme. Alle Mitglieder können durch Stellvertreter vertreten werden. Je drei Mitglieder und ihre Stellvertreter werden durch den Sächsischen Landkreistag und den Sächsischen Städte- und Gemeindetag berufen. Der Verwaltungsrat wählt aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Amtsdauer der stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates beträgt sieben Jahre. Erneute Berufung ist zulässig.
Scheiden Mitglieder oder Stellvertreter im Laufe der Amtszeit aus, so werden für den Rest der Amtszeit neue Mitglieder oder Stellvertreter berufen. Mit dem Verlust des Hauptamtes des jeweiligen Mitgliedes ist auch der Verlust der Mitgliedschaft im Verwaltungsrat verbunden.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten Reisekostenvergütung nach den reisekostenrechtlichen Bestimmungen.
Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Für ihre Rechtsverhältnisse gelten die für die Gemeinderäte maßgebenden Vorschriften mit Ausnahme…
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und die Stellvertreter werden auf die Dauer von fünf Jahren, längstens auf die Dauer ihres Hauptamts, berufen. Bis zum…
Der Verwaltungsrat besteht aus 24 Mitgliedern, die zu gleichen Teilen durch die Verbands-versammlungen der drei Zweckverbände nach § 5 Absatz 1 gewählt werden.…
Der Verwaltungsrat beschließt über
Der Direktor leitet die SAKD im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes, der Satzung der SAKD und der Beschlüsse des Verwaltungsrates. Der Direktor hat den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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