§ 3 SaubFahrzeugBeschGSachlicher Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für die Beschaffung bestimmter Straßenfahrzeuge und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber durch
§ 10 Abs. 1 SaubFahrzeugBeschGAnwendungsvorschrift
Dieses Gesetz gilt für Beschaffungen im Sinne des § 3, deren Auftragsbekanntmachung nach dem 2. August 2021 veröffentlicht wird oder bei denen nach dem 2.…
§ 1 KraftfahrAöAufArbb2V SLZweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Kraftfahrzeuggewerbe Vom 6. Oktober 2025
Die in dieser Verordnung aufgeführten Rechtsnormen gelten für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich Kraftfahrzeuggewerbe. Hierunter fallen der Kauf und…
§ 5 Abs. 1 SaubFahrzeugBeschGEinhaltung von Mindestzielen
Öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber haben bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Dienstleistungen die für den jeweiligen Referenzzeitraum nach § 6…
§ 4 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschGAusnahmen vom Anwendungsbereich
Abweichend von Absatz 1 Nummer 5 ist dieses Gesetz anzuwenden auf Fahrzeuge