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Die Städte Kleinenberg und Lichtenau und die Gemeinden Asseln, Atteln, Blankenrode, Dalheim (Amt Atteln) - mit Ausnahme der in § 13 Abs. 2 Nr. 1 und § 29 Abs. 2 Nr. 1 genannten Gebietsteile -, Ebbinghausen, Grundsteinheim, Hakenberg, Henglarn, Herbram, Holtheim, Husen und Iggenhausen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Lichtenau und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
In die Stadt Lichtenau wird aus der Gemeinde Elisenhof die Flur 3 (Gemarkung Dalheim) eingegliedert.
Die Ämter Atteln und Lichtenau werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Lichtenau.
§ 1 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt: ,,Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Lichtenau."
Die Ämter Dringenberg-Gehrden und Peckelsheim werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Willebadessen.
Die Ämter Fredeburg und Schmallenberg werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Schmallenberg.
Die Gemeinden Ahrdorf, Alendorf, Blankenheim, Blankenheimerdorf, Dollendorf, Freilingen, Hüngersdorf, Lommersdorf, Mülheim, Reetz, Ripsdorf, Uedelhoven und…
Die Stadt Hallenberg und die Gemeinden Braunshausen, Hesborn und Liesen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen…
Die Gemeinden Amelunxen, Blankenau, Dalhausen, Drenke, Haarbrück, Herstelle, Jakobsberg, Rothe, Tietelsen, Wehrden und Würgassen sowie die Stadt Beverungen (Amt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.