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Die §§ 5 bis 7 des Gesetzes zur Neugliederung des Landkreises Siegen vom 26. April 1966 (GV. NW. S. 271) treten außer Kraft.
Die Verpflichtung, Berufsschulen zu errichten und fortzuführen (§ 10 Abs. 3 Satz 1 des Schulverwaltungsgesetzes) obliegt auch für die Städte Iserlohn und Siegen dem zuständigen Kreis.
Die Verpflichtung, Berufsschulen zu errichten und fortzuführen (§ 10 Abs. 3 Satz 1 des Schulverwaltungsgesetzes), obliegt auch für die Stadt Neuss dem…
,,Die Hauptsatzungen der Gemeinde Sümmern und des Amtes Menden treten mit der Neugliederung außer Kraft. Vom gleichen Zeitpunkt gilt die Hauptsatzung der Stadt…
Die Verpflichtung, Berufsschulen zu errichten und fortzuführen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 des Schulverwaltungsgesetzes), obliegt auch für das Gebiet der Stadt Viersen…
§ 2 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 entfallen.
Die Kreise Siegen und Wittgenstein werden aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der neue Kreis Siegen-Wittgenstein.
Gleichzeitig treten die Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz vom 23. Juni 1970 (GV. NRW. S. 515), zuletzt geändert durch Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.