Öffentlichkeit von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen
Saarländisches Abfallwirtschaftsgesetz (SAWG) Vom 26. November 1997*
§ 22 SAWGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen
Die Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen sind dem für Abfallwirtschaft zuständigen Ministerium vorzulegen und in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Vierter Teil Abfallentsorgungsanlagen