Art. 37 Abs. 2 32003R1435Das Mitglied/die Mitglieder des Leitungsorgans wird/werden vom Aufsichtsorgan bestellt und abberufen. Ein Mitgliedstaat kann jedoch vorschreiben oder vorsehen,…
Art. 39 Abs. 2 32001R2157Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
Das Mitglied/die Mitglieder des Leitungsorgans wird/werden vom Aufsichtsorgan bestellt und abberufen.Die Mitgliedstaaten können jedoch vorschreiben oder…
§ 22 Abs. 1 SCEAGGeschäftsführende Direktoren
Der Verwaltungsrat bestellt einen oder mehrere geschäftsführende Direktoren. Mitglieder des Verwaltungsrats können zu geschäftsführenden Direktoren bestellt…
§ 20 SCEAGAbberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats
Mitglieder des Verwaltungsrats, die von der Generalversammlung ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind, können von ihr vor Ablauf der Amtszeit…
§ 23 Abs. 2 SCEBGGesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in einer Europäischen Genossenschaft
Die Leitung der Europäischen Genossenschaft lädt unverzüglich nach Benennung der Mitglieder zur konstituierenden Sitzung des SCE-Betriebsrats ein. Der…