§ 43a SchaumwZwStVAmtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller
Für unabhängige Hersteller von Zwischenerzeugnissen, deren Herstellung im vorangegangenen Kalenderjahr 250 Hektoliter nicht übersteigt, ist die Ausstellung…
§ 11a Abs. 1 BierStVVerordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes
Die Ausstellung einer amtlichen Bescheinigung für unabhängige Hersteller zur Gewährung ermäßigter Steuersätze in anderen Mitgliedstaaten gemäß § 2 Absatz 7 des…
§ 15a Abs. 1 AlkStVVerordnung zur Durchführung des Alkoholsteuergesetzes
Die Ausstellung einer amtlichen Bescheinigung für unabhängige Hersteller zur Gewährung ermäßigter Steuersätze in anderen Mitgliedstaaten gemäß § 2 Absatz 4 des…
§ 2 Abs. 3 SchaumwZwStGSchaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz
Auf Antrag stellt das Hauptzollamt einem unabhängigen Hersteller von Schaumwein eine amtliche Bescheinigung aus, aus der dessen Gesamtjahreserzeugung hervorgeht…
§ 2 Abs. 7 BierStGBiersteuergesetz
Auf Antrag stellt das Hauptzollamt einem unabhängigen Hersteller mit Sitz im Steuergebiet eine Bescheinigung entsprechend Absatz 6 Satz 2 zur Vorlage in anderen…