Art 65 Nr. 1 ScheckGob der Scheck notwendigerweise bei Sicht zahlbar ist oder ob er auf eine bestimmte Zeit nach Sicht gezogen werden kann und welches die Wirkungen sind, wenn auf…
Art 40 Nr. 2 ScheckGdurch eine schriftliche, datierte Erklärung des Bezogenen auf dem Scheck, die den Tag der Vorlegung angibt, oder
§ 6 Nr. 3 RV-BZVVerordnung über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung
bei Zahlung durch Scheck der Tag der Absendung, es sei denn, der Scheck wird von dem Kreditinstitut oder Postgiroamt, das das zu belastende Konto führt, nicht…
Art 5 Abs. 1 ScheckGDer Scheck kann zahlbar gestellt werden:
Art 38 Abs. 1 WGWechselgesetz
Der Inhaber eines Wechsels, der an einem bestimmten Tag oder bestimmte Zeit nach der Ausstellung oder nach Sicht zahlbar ist, hat den Wechsel am Zahlungstag…