§ 123a HwOGesetz zur Ordnung des Handwerks
§ 22b Absatz 3, § 37 Absatz 3, die §§ 41b, 41c Absatz 1 bis 3, die §§ 41d, 42b Absatz 3, § 42c Absatz 3, § 49 Absatz 2 sowie § 51a Absatz 5 sind erstmals ab dem…
§ 21 Abs. 5 EUAHiGGesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 7 Absatz 13 ist erstmals ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden.
§ 42 Abs. 2 HinSchGGesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen
§ 40 Absatz 2 Nummer 2 ist erst ab dem 1. Dezember 2023 anzuwenden.
§ 12 Abs. 2 SchBesVSchiffsbesetzungsverordnung
Bis zum Ablauf des 30. Juni 2027 ist § 5 in folgender Fassung anzuwenden:
§ 42 Abs. 4 EIGVVerordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem
§ 38a ist erstmals ab dem 16. Juni 2021 anzuwenden.