§ 1 BelWertVVerordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes
Bei der Ermittlung der Beleihungswerte nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes und bei der Erhebung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten sind…
§ 24 Abs. 1 PfandBGPfandbriefgesetz
Die als Grundlage für die Festsetzung des Schiffsbeleihungswertes dienende Wertermittlung ist von einem von der Kreditentscheidung unabhängigen Gutachter…
§ 13 SchiffsBelWertVWertermittlung bei Schiffsbauwerken
Bei Schiffsbauwerken ist als Schiffsbeleihungswert der Zustandswert zu ermitteln. Der Zustandswert entspricht dem Bautenstand, der durch einen technischen…
§ 14 Abs. 2 SchiffsBelWertVÜberprüfung der Grundlagen der Schiffsbeleihungswertermittlung
Soweit nach anderen Vorschriften eine weitergehende Verpflichtung zur Überprüfung des Schiffsbeleihungswerts besteht, bleibt diese unberührt.
§ 5 Abs. 1 SchiffsBelWertVGutachten
Der Schiffsbeleihungswert ist mittels eines Gutachtens zu ermitteln.