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Die Räte der Städte und Gemeinden sind für die Schüler- und Kinderspeisung in ihrem Territorium verantwortlich. Sie ordnen diese Aufgaben in die Volkswirtschafts- und Haushaltspläne ihres Territoriums ein. Sie schaffen die personellen, materiellen und finanziellen Bedingungen für die Produktion von Mahlzeiten, für die Essen- und Trinkmilchausgabe und -einnahme in den Einrichtungen, die den Verantwortungsbereichen Volksbildung und Berufsbildung unterstehen, sowie in Betrieben und Einrichtungen, die dem Rat direkt unterstehen. Sie übernehmen die sich daraus ergebenden organisatorischen und Verwaltungsaufgaben, beschließen über die örtlich zweckmäßigsten und rationellsten Organisationsformen und kontrollieren den zweckentsprechenden Einsatz der Arbeitskräfte, der materiellen Fonds und der Haushaltsmittel.
Zur Sicherung der Schüler- und Kinderspeisung schließen die Räte der Städte und Gemeinden Versorgungsverträge mit den an der Schüler- und Kinderspeisung beteiligten Betrieben und Einrichtungen ab.
Die Räte der Städte und Gemeinden organisieren die staatliche und gesellschaftliche Kontrolle über die qualitätsgerechte Durchführung der Schüler- und Kinderspeisung. Sie sichern entsprechend den örtlichen Bedingungen den Einzug und die Abrechnung sowie die Kontrolle der Kostenanteile, die für die Teilnahme an der Schüler- und Kinderspeisung von den Eltern erhoben werden.
Die in den Verantwortungsbereichen Volksbildung und Berufsbildung bestehenden Einrichtungen der Schüler- und Kinderspeisung werden von den örtlichen Räten…
Die Räte der Städte und Gemeinden sind berechtigt, Betrieben und Einrichtungen in ihren Territorien - in Abstimmung mit deren übergeordneten Organen - Aufgaben…
Die Räte der Städte und Gemeinden regeln unter Berücksichtigung der örtlichen Bedingungen die Kassierung, Aufbewahrung und Abrechnung der Kostenanteile für die…
Die Durchführung der Schüler- und Kinderspeisung wird durch die örtlichen Räte geleitet. Sie sichern die Durchführung durch staatliche Planauflagen,…
Die Räte der Bezirke und Kreise sind für die planmäßige Entwicklung der Schüler- und Kinderspeisung sowie der Trinkmilchversorgung in ihrem Territorium…
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