§ 21 SchKiSpVVerordnung über die Schüler- und Kinderspeisung
Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik sichert die Abrechnung der geplanten Kennziffern für die Schüler- und Kinderspeisung und…
§ 13 Nr. h) SchKiSpVVerordnung über die Schüler- und Kinderspeisung
die planmäßige Durchführung von Erfahrungsaustauschen und Leistungsvergleichen zwischen den Kollektiven der an der Schüler- und Kinderspeisung beteiligten…
§ 23 Abs. 2 Nr. i) SchKiSpVVerordnung über die Schüler- und Kinderspeisung
die Bilanzierung des Bedarfs an Schüler- und Kinderspeisung mit den Speisenproduktions- und Esseneinnahmekapazitäten auf der Grundlage von territorialen…
§ 25 Abs. 2 SchKiSpVVerordnung über die Schüler- und Kinderspeisung
Die Betriebe und Einrichtungen, die Schüler- und Kinderspeisung herstellen, sichern die betriebliche Kontrolle der Qualität der Speisen unter Einbeziehung…
§ 12 Abs. 1 SchKiSpVVerordnung über die Schüler- und Kinderspeisung
Die Durchführung der Schüler- und Kinderspeisung wird durch die örtlichen Räte geleitet. Sie sichern die Durchführung durch staatliche Planauflagen,…