§ 2 Abs. 1 SchRegOSchiffsregisterordnung
Für die Entgegennahme eines auf eine Eintragung gerichteten Antrags oder Ersuchens und die Beurkundung des Zeitpunkts, in dem der Antrag oder das Ersuchen bei…
§ 23 Abs. 1 SchRegOSchiffsregisterordnung
Im Schiffsregister soll eine Eintragung nur auf Antrag erfolgen, soweit nicht etwas anderes vorgeschrieben ist. Der Zeitpunkt, in dem der Antrag beim…
§ 94 Abs. 1 Nr. 3 SchRegOSchiffsregisterordnung
die ausschließlich für den Empfang von in elektronischer Form gestellten Eintragungsanträgen und sonstigen elektronischen Dokumenten in Schiffsregister- und…
§ 19 Abs. 2 SchRegOSchiffsregisterordnung
Für das Verfahren gelten die §§ 388 bis 391 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit…
§ 7 Abs. 1 LuftRegVVerordnung über die Einrichtung und die Führung des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen
Für die Führung des Registers und das Verfahren gelten die §§ 7 bis 11, § 13 Abs. 1, 2 und 4, §§ 13a, 14 Abs. 1, §§ 15, 17 bis 24 und, soweit es um die…