§ 12 Abs. 3 LuftRegVVerordnung über die Einrichtung und die Führung des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen
Der Inhalt eines maschinell geführten Registers muß auf dem Bildschirm und in Ausdrucken so sichtbar gemacht werden können, wie es den durch diese Verordnung…
§ 67 Abs. 2 SchRegDVAnstelle der Wiedergabe auf einem Bildschirm kann auch die Einsicht in einen Ausdruck gewährt werden.
§ 65 Abs. 1 SchRegDVDer Ausdruck aus maschinell geführten Registern ist mit der Aufschrift "Ausdruck" und dem Hinweis auf das Datum des Abrufs der Registerdaten zu versehen. Der…
§ 21 VRVVereinsregisterverordnung
Der Inhalt des maschinell geführten Vereinsregisters muß auf dem Bildschirm und in Ausdrucken entsprechend § 3 und dem Muster der Anlage 1 zu dieser Verordnung…
§ 2 Abs. 2 RegisterVOVerordnung über die maschinelle Führung der Register (RegisterVO) Vom 29. Juli 2003
Die einzelnen maschinell geführten Registerblätter treten mit ihrer Freigabe an die Stelle der bisher in Papierform geführten Registerblätter.