§ 51 Abs. 3 SchRGGesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
Zur Abtretung der Forderung ist die Einigung des bisherigen und des neuen Gläubigers hierüber und die Eintragung in das Schiffsregister erforderlich; § 3 Abs.…
§ 55 Abs. 1 SchRGGesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
An die Stelle der Forderung, für welche die Schiffshypothek besteht, kann eine andere Forderung gesetzt werden. Zu der Änderung ist die Einigung des Gläubigers…
§ 59 Abs. 1 SVwVGGesetz Nr. 990 - Saarländisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (SVwVG) Vom 27. März 1974
Die Pfändung einer Forderung, für die eine Schiffshypothek besteht, bedarf der Eintragung in das Schiffsregister oder in das Schiffsbauregister; sie wird auf…
§ 54 Abs. 2 SchRGGesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
Ist die Schiffshypothek mit dem Recht eines Dritten belastet, so ist seine Zustimmung erforderlich. Die Zustimmung ist dem Registergericht oder demgegenüber zu…
§ 830a Abs. 1 ZPOZivilprozessordnung
Zur Pfändung einer Forderung, für die eine Schiffshypothek besteht, ist die Eintragung der Pfändung in das Schiffsregister oder in das Schiffsbauregister…