§ 16 Abs. 1 SchRegODie Eintragung des Schiffs (§ 9) hat die in § 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 7, 9, Abs. 2, § 12 bezeichneten Angaben, die Bezeichnung des Meßbriefs, des Eichscheins oder…
§ 51 Abs. 1 Nr. 4 SchRegDVVerordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
in Spalte 4: der Tag der Eintragung des Schiffsbauwerks und die Änderungen der in den Spalten 1 und 2 eingetragenen Tatsachen;
§ 15 SchRegOIst das Schiff ganz oder zum Teil im Inland erbaut, so ist bei der Anmeldung eine Bescheinigung des Registergerichts des Bauorts darüber einzureichen, ob das…
§ 52 Abs. 2 SchRegDVVerordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
Die Eintragungen sind in Spalte 3 zu unterschreiben.
§ 9 SchRegDVVerordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
Jede Eintragung ist zu unterschreiben. Der Tag der Eintragung ist in den Registerakten bei der gerichtlichen Verfügung zu vermerken.