§ 75 GBOGrundbuchordnung
Erachtet das Grundbuchamt die Beschwerde für begründet, so hat es ihr abzuhelfen.
§ 11 Abs. 1 WRegGGesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen
Gegen Entscheidungen der Registerbehörde ist die Beschwerde zulässig. § 63 Absatz 1 Nummer 1 und 2, die §§ 64, 69, 70 Absatz 1 und 2, die §§ 71 bis 73 Absatz 1…
§ 71 Abs. 2 GBOGrundbuchordnung
Die Beschwerde gegen eine Eintragung ist unzulässig. Im Wege der Beschwerde kann jedoch verlangt werden, daß das Grundbuchamt angewiesen wird, nach § 53 einen…
Art. 93 Abs. 3 32026R0715VERORDNUNG (EU) 2026/715 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2026 über das Unionsdesign (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Artikel gilt unbeschadet des Rechts der Beteiligten, gemäß den Artikeln 77 und 78 Beschwerde einzulegen, sowie der Möglichkeit, Fehler und…
§ 382 Abs. 4 FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Ist eine Anmeldung zur Eintragung in die in § 374 genannten Register unvollständig oder steht der Eintragung ein anderes durch den Antragsteller behebbares…