§ 78 Abs. 1 GBOGrundbuchordnung
Gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn sie das Beschwerdegericht in dem Beschluss zugelassen hat.
§ 70 Abs. 2 FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Zulassung gebunden.
§ 12 Abs. 1 SpruchGGesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren
Gegen die Entscheidungen nach § 11 findet die Beschwerde statt. Sie ist durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Beschwerdegericht einzulegen; § 68…
§ 574 Abs. 3 ZPOZivilprozessordnung
In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen. Das Rechtsbeschwerdegericht ist an…
§ 77a Abs. 3 Nr. 2 ERegGEisenbahnregulierungsgesetz
die Beschwerde gegen Beschlüsse über den Rechtsweg nach § 17a Absatz 2 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes.