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Ferienhaus- und Wochenendhaussiedlungen sind Flächen, die
nach ihrer Zweckbestimmung und der Art der Nutzung zur Erholung dienen,
mit mehreren Ferien- oder Wochenendhäusern oder anderen, Erholungszwecken dienenden Bauwerken bebaut worden sind,
durch gemeinschaftliche Einrichtungen, insbesondere Wege, Spielflächen und Versorgungseinrichtungen, zu einer Anlage verbunden sind und
nicht Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 des Bundeskleingartengesetzes sind.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.