Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Zuweisungen werden von der Bewilligungsstelle wie folgt ausgezahlt:
40 Prozent der Zuweisung nach Bestandskraft des Zuweisungsbescheides,
50 Prozent der Zuweisung nach Vorlage des Verwendungsnachweises und
10 Prozent der Zuweisung nach Prüfung des Verwendungsnachweises, soweit sich daraus keine Beanstandungen ergeben und keine Rückforderungen geltend gemacht werden.
die Auszahlung und den Verwendungszeitraum der Mittel; dabei können Abschlagszahlungen und Auszahlungstermine geregelt werden, und
Abweichend von § 8 wird die Zuweisung nach Bestandskraft des Zuweisungsbescheides jeweils zum 1. März eines Jahres in den Raten ausgezahlt, die im…
Die Zuweisung für das jeweils begonnene Schuljahr wird in zwei Raten ausgezahlt, wobei am 1. September eines jeden Jahres der auf die Monate August bis Dezember…
Keinen Eingang in die Bemessungsgrundlage finden:
Das Landesamt für Schule und Bildung setzt die Zuweisung durch Bescheid für den Zeitraum eines Schuljahres fest. Die Zuweisung wird jeweils zum 31. Januar des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement