§ 17 Abs. 1 Nr. 1 SchwbAVLeistungsarten
an schwerbehinderte Menschen
§ 18 Abs. 2 SchwbAVLeistungsvoraussetzungen
Leistungen an schwerbehinderte Menschen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können erbracht werden,
§ 26 Abs. 3 SchwbAVLeistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
§ 15 Abs. 2 Satz 1 und 2 gilt entsprechend.
§ 27 Abs. 3 SchwbAVLeistungen bei außergewöhnlichen Belastungen
Für die Zuschüsse zu notwendigen Kosten nach Absatz 2 gilt § 26 Abs. 2 entsprechend.
§ 14 Abs. 1 Nr. 2 SchwbAVVerwendungszwecke
Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben, einschließlich der Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen sowie der Information,…