SchwbG§38VollzV SL 2006 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches Vom 24. Januar 2006*
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft.