Abschnitt 2
Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 2
Besondere Schutzmaßregeln
B.
Nach amtlicher Feststellung der Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest
7.
Schutzmaßregeln beim Auftreten der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen
c.
bei Schweinepest und Afrikanischer Schweinepest
(XXXX) §§ 15 bis 22
(weggefallen)