§ 4 SchwPestMonVVerordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen
Diese Verordnung steht der Befugnis der zuständigen Behörden, nach § 38 Absatz 11 in Verbindung mit § 10 des Tiergesundheitsgesetzes weitergehende Anordnungen…
§ 14f Abs. 5 SchwPestV 1988Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Schweine
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 Nummer 4 genehmigen Die zuständige Behörde kann ferner Ausnahmen von Absatz 1 Nummer 5 genehmigen, wenn die…
§ 14 SchwPestV 1988Die zuständige Behörde kann über § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 hinaus die Tötung von Schweinen im Sperrbezirk, im…
§ 14a Abs. 9 SchwPestV 1988Gefährdeter Bezirk
Liegen gesicherte Anhaltspunkte dafür vor, dass die Schweinepest durch Wildschweine verbreitet wird und ist eine Einschleppung der Schweinepest in ein bisher…
§ 6 Abs. 2 SchwPestV 1988Mit Bekanntgabe der Anordnung nach Absatz 1 hat der Tierhalter über die Vorschriften des § 4 Absatz 2 Satz 1 hinaus Für den Seuchenbetrieb gilt § 4 Absatz 3…