§ 1 Abs. 2 SEBGZielsetzung des Gesetzes
Zur Sicherung des Rechts auf grenzüberschreitende Unterrichtung, Anhörung, Mitbestimmung und sonstige Beteiligung der Arbeitnehmer wird eine Vereinbarung über…
§ 34 Abs. 1 Nr. 3 SEBGBesondere Voraussetzungen
im Fall einer durch Errichtung einer Holding-Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft gegründeten SE, wenn
§ 22 Abs. 2 SEBGVoraussetzung
Absatz 1 gilt entsprechend im Fall des § 18 Abs. 3.
§ 39 Abs. 1 Nr. 2 SCEBGGesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in einer Europäischen Genossenschaft
Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung, auf die Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes anzuwenden ist,
§ 21 Abs. 5 SEBGInhalt der Vereinbarung
Die Vereinbarung kann bestimmen, dass die Regelungen der §§ 22 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes und der §§ 34 bis 38 über die Mitbestimmung kraft…