§ 38 Abs. 3 See-BVBefähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise
Für den technischen Schiffsdienst in einem besetzten Maschinenraum oder im Bereitschaftsdienst in zeitweise unbesetzten Maschinenräumen mit einer Antriebsanlage…
§ 39 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b See-BVVoraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse
Besitz des Zeugnisses über die Abschlussprüfung in einem nach § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 anerkannten Ausbildungsberuf der Metall- oder Elektrotechnik, der…
§ 2 Abs. 6 Nr. 3 See-BVBegriffsbestimmungen
„Befähigungszeugnis“ die von einer zuständigen Behörde einer Vertragspartei des STCW-Übereinkommens und im Falle des nautischen Schiffsdienstes auf…
Anlage 7 See-BV(zu § 39) Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Schiffsmaschinisten
Für den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Schiffsmaschinisten auf Kauffahrteischiffen mit einer Antriebsleistung von weniger als 750 Kilowatt sind…
§ 45 Abs. 1 Nr. 10 SLVVerordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
ein nach deutschem Recht gültiges Zeugnis über die Befähigung zum Elektrotechnischen Schiffsoffizier (ETO) auf Kauffahrteischiffen,