§ 10 Abs. 2 SchSVSchiffssicherheitsverordnung
Die zuständigen Behörden des Bundes bedienen sich bei den Vollzugsaufgaben nach Maßgabe der Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Küstenländern über die…
§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EmsSchEVVerordnung zur Einführung der Schiffahrtsordnung Emsmündung
die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt sowie die ihr nachgeordneten Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter als Schifffahrtspolizeibehörden; sie…
§ 1 Abs. 2 SeeSchAÜVVerordnung zur Übertragung von Aufgaben auf dem Gebiet der Seeschiffahrt zur Ausübung auf die Bundespolizei und die Zollverwaltung
Auf den Seeschiffahrtstraßen und im übrigen deutschen Küstenmeer werden der Bundespolizei und der Zollverwaltung folgende Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der…
§ 55 Abs. 1 SeeSchStrOSeeschiffahrtsstraßen-Ordnung
Schifffahrtspolizeibehörden sind die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt sowie die ihr nachgeordneten, für die Seeschifffahrtsstraßen zuständigen…
§ 3 Abs. 2 SeeAufgGGesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat und dem Bundesministerium der Finanzen…