§ 34a GGVSEBVerordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern
Die Besatzung sowie alle sonstigen an Bord befindlichen Personen haben den Anweisungen des Schiffsführers Folge zu leisten. Die Besatzung hat, im Rahmen des…
§ 2 Abs. 1 Nr. 4 SchBesVSchiffsbesetzungsverordnung
die Erhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit an Bord und
§ 127 Abs. 1 SeeArbGBeschwerderecht
Das Besatzungsmitglied hat das Recht, sich über einen Verstoß gegen dieses Gesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder über eine…
§ 25 Abs. 3 Nr. 4 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
entgegen § 9.07 Nummer 6 die Vorschriften über die Sicherheit an Bord eines Fahrgastschiffes nach § 9.07 Nummer 1 bis 5 nicht einhält oder nicht sicherstellt,…
Art. 19 Buchst. a 32022L0993RICHTLINIE (EU) 2022/993 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2022 über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
unbeschadet der Buchstaben b und d sind an Bord aller Schiffe, die unter der Flagge eines Mitgliedstaats fahren, zu jeder Zeit geeignete Vorkehrungen zu…