§ 127 Abs. 1 SeeArbGBeschwerderecht
Das Besatzungsmitglied hat das Recht, sich über einen Verstoß gegen dieses Gesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder über eine…
§ 3 Abs. 3 Nr. 12 SeeArbGBesatzungsmitglieder
Sicherheitskräfte privater nach der Gewerbeordnung zugelassener Bewachungsunternehmen.
§ 34a GGVSEBVerordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern
Die Besatzung sowie alle sonstigen an Bord befindlichen Personen haben den Anweisungen des Schiffsführers Folge zu leisten. Die Besatzung hat, im Rahmen des…
§ 114 Abs. 6 BetrVGBetriebsverfassungsgesetz
Besatzungsmitglieder im Sinne dieses Gesetzes sind die in einem Heuer- oder Berufsausbildungsverhältnis zu einem Seeschifffahrtsunternehmen stehenden im…