§ 101 Abs. 1 SeeArbGBesonderheiten bei der medizinischen Betreuung im Ausland
Hat ein Besatzungsmitglied das Schiff im Ausland wegen Krankheit oder Verletzung verlassen müssen, so kann das Besatzungsmitglied vom Reeder Heilbehandlung und…
§ 100 Abs. 1 SeeArbGBesonderheiten bei der medizinischen Betreuung im Inland
Liegt das Schiff in einem inländischen Hafen, so hat ein in der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten substitutiven Krankenversicherung…
§ 99 Abs. 1 SeeArbGAnspruch auf medizinische Betreuung
Das Besatzungsmitglied hat für die Dauer des Heuerverhältnisses im Falle einer Erkrankung oder Verletzung auf Kosten des Reeders Anspruch auf unverzügliche und…
§ 109 Abs. 2 Nr. 2 SeeArbGDurchführung der medizinischen Betreuung und Kontrollen an Bord
bei einem Flaggenwechsel oder
§ 111 Abs. 1 SeeArbGAusnahmen
Die Berufsgenossenschaft kann auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen von den Anforderungen nach diesem Unterabschnitt und den auf Grund der Vorschriften dieses…