§ 7 Abs. 5 SchSVSchiffssicherheitsverordnung
Für Schiffe, deren Kiel vor dem 18. Juli 1994 gelegt wurde und denen im Schiffsmeßbrief zusätzlich zu der nach dem Internationalen…
Art 5 IntSchVermÜbkGGesetz zu dem Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen vom 23. Juni 1969
Vorschriften, die an den Brutto- oder Nettoraumgehalt von Schiffen in Registertonnen (BRT oder NRT) Rechtsfolgen knüpfen, sind auf Schiffe, die einen…
§ 6 Abs. 2 Nr. 1 LTVVerordnung über die Tarifordnung für die Seelotsreviere
bei Seeschiffen die Bruttoraumzahl nach dem Internationalen Schiffsmessbrief (1969) nach der Anlage II des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens von…
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 NOKBefAbgVVerordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal
bei Seeschiffen die Bruttoraumzahl nach dem Internationalen Schiffsmeßbrief (1969); ist bei Tankschiffen das um den Raumgehalt der getrennten Wasserballasttanks…
§ 1 Abs. 6 Nr. 1 KanalStTO 2010Verordnung über die Entgelte der Kanalsteurer auf dem Nord-Ostsee-Kanal
bei Seeschiffen die Bruttoraumzahl nach dem Internationalen Schiffsmessbrief (1969) nach der Anlage II des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens von…