§ 20 Abs. 1 SeeArbGRechtsverordnungen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung ohne…
§ 136 Abs. 1 SeeArbGRechtsverordnungen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung ohne…
§ 7 Abs. 1 SeeAufgGGesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr kann zur Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Nummer 4 und § 2 juristischen Personen des privaten Rechts, die nach…
§ 92 SeeArbGRechtsverordnungen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ohne…
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 SeeArbGAnordnungsbefugnisse der Berufsgenossenschaft
Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden,