§ 5 Abs. 1 SchBesVSchiffsbesetzungsverordnung
Auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von über 500 muss mindestens einer der Schiffsoffiziere die Voraussetzungen des § 4 Absatz 1 erfüllen. Auf Schiffen mit…
§ 1 Nr. 1 See-BVVerordnung über die Befähigungen der Seeleute in der Seeschifffahrt
die Befähigungen und die weiteren Voraussetzungen für die Erteilung und den Entzug von Befähigungszeugnissen, Befähigungsnachweisen sowie sonstigen…
§ 20 Abs. 1 Nr. 4 SeeArbGRechtsverordnungen
Voraussetzungen für die Zulassung der Ärzte, insbesondere die Anforderungen an die Befähigung und die persönliche Eignung, sowie die erforderlichen Nachweise,
§ 40 Abs. 4 Nr. 2 BinSchPersVVerordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt
ein Befähigungszeugnis als Kapitän oder als Nautischer Schiffsoffizier oder einen Befähigungsnachweis als Schiffsmechaniker nach seeverkehrsrechtlichen…
§ 19 Abs. 3 Nr. 8 SeeArbGSeediensttauglichkeitsverzeichnis
Anschrift, Telekommunikationsdaten, Alter, Qualifikation, Bankverbindung, Zugangsdaten zum Verzeichnis, Zulassungstag eines die Zulassung beantragenden oder des…