Gesetze
Gesetz wird geladen …
Kündigt der Reeder das Heuerverhältnis wegen Schiffsverlustes oder Schiffbruchs, hat das Besatzungsmitglied über das Ende des Heuerverhältnisses hinaus, längstens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach dem Zugang der Kündigung, Anspruch auf Zahlung der Heuer für jeden Tag der Arbeitslosigkeit. Auf den Heueranspruch muss sich das Besatzungsmitglied anrechnen lassen, was es
an Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu beanspruchen hat oder
durch anderweitige Arbeit verdient oder zu verdienen böswillig unterlassen hat.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.