§ 3 Abs. 3 SeeLAuFVVerordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen
Bewerbende, die die Voraussetzungen des § 9 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 des Seelotsgesetzes erfüllen, können als Seelotsenanwärterin oder…
§ 3 Abs. 1 SeeLotsEigVVerordnung über die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen
Eine Seelotsenbewerberin oder ein Seelotsenbewerber ist für die Zulassung als Seelotsenanwärterin oder Seelotsenanwärter gesundheitlich geeignet, sofern sie…
§ 25 Abs. 3 SeeLGSeelotsinnen und Seelotsen haben an der Ausbildung der Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter mitzuwirken. Dies bedeutet, die Anwärterinnen und Anwärter…
§ 11 Abs. 3 SeeLAuFVVerordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen
Bewerbende, die die Voraussetzungen des § 9 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 1 bis 4 des Seelotsgesetzes nachweisen, können abweichend von Absatz 1 zur praktischen…
§ 50 SeeLGIst eine Ausbildung zur Seelotsin oder zum Seelotsen vor dem 1. Dezember 2022 begonnen worden, so wird sie nach der bis zum 30. November 2022 geltenden Fassung…