§ 1 Abs. 5 Ems LVVerordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Ems
Seelotsreviere sind Fahrtstrecken und Seegebiete, für die zur Sicherheit der Schifffahrt die Bereitstellung einheitlicher und ständiger Lotsendienste angeordnet…
§ 1 Abs. 3 Weser/Jade LVVerordnung über die Verwaltung und Ordnung der Seelotsreviere Weser I und Weser II/Jade
Seelotsreviere sind Fahrtstrecken und Seegebiete, für die zur Sicherheit der Schifffahrt die Bereitstellung einheitlicher und ständiger Lotsendienste angeordnet…
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SeeLGdie Bereitstellung einheitlicher, ständiger Lotsendienste anzuordnen und die Seelotsreviere und ihre Grenzen zu bestimmen,
§ 1 ALVVerordnung über die Seelotsreviere und ihre Grenzen
Im Geltungsbereich des Gesetzes über das Seelotswesen werden die Seelotsreviere Ems, Weser I, Weser II/Jade, Elbe, Nord-Ostsee-Kanal I, Nord-Ostsee-Kanal…
§ 2 Abs. 3 Nr. 1 SeelotRevierV 1978Verordnung über das Seelotswesen außerhalb der Reviere
Organisation des Lotswesens außerhalb der Reviere, Lotsenversetzpositionen, Grenzen der nationalen Seelotsreviere und Nachrichtenverbindungen der Seelotsen;