§ 7 Abs. 1 Nr. 3 SeeVersNachwGGesetz über bestimmte Versicherungsnachweise in der Seeschifffahrt
die Personenhaftungsbescheinigung
§ 9 Nr. 1 SeeVersNachwGGesetz über bestimmte Versicherungsnachweise in der Seeschifffahrt
die Voraussetzungen und das Verfahren für die Ausstellung, Gültigkeit und Einziehung der Wrackbeseitigungshaftungsbescheinigung nach § 5,
§ 5 Abs. 1 SeeVersNachwGGesetz über bestimmte Versicherungsnachweise in der Seeschifffahrt
Das Bestehen einer Versicherung oder sonstigen finanziellen Sicherheit nach § 4 für die Haftung nach dem Wrackbeseitigungsübereinkommen ist durch eine von dem…
§ 3 Abs. 1 SeeVersNachwGGesetz über bestimmte Versicherungsnachweise in der Seeschifffahrt
Das Bestehen einer Versicherung nach § 2 Absatz 1 für Seeforderungen im Sinne des Haftungsbeschränkungsübereinkommens ist durch eine vom Versicherer…