Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr erstellt eine amtliche Statistik über
die Gesamtzahl der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger je in § 2 Nummer 1 genannter Empfängergruppe sowie
die Ausgaben der Soldatenentschädigung.
Grundlage der amtlichen Statistik sind die Daten, die von den nach § 70 des Soldatenentschädigungsgesetzes zuständigen Stellen erhoben und an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übermittelt werden.
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr veröffentlicht die amtliche Statistik in geeigneter Form.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.