§ 3 SEIVerfMAusbV 2004
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Berufsbildung,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
Lesen, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen,
Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung,
Instandhalten von Werkzeugen,
Erschließungs-, Gewinnungs- und Fördertechniken von Rohstoffen,
Verarbeiten von Rohstoffen zu Endprodukten,
Grundlagen der Hydraulik und Pneumatik,
Grundlagen der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik,
Gewinnen, Fördern und Transportieren von Rohstoffen,
Verfahrensabläufe,
Produktions- und Prozesssteuerung,
Instandhalten von Maschinen und Anlagen,
Lagern und Entsorgen.
Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
in der Fachrichtung Baustoffe:
Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung,
Instandsetzen von Maschinen und Anlagen,
Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
Überwachen verfahrens- und fertigungstechnischer Abläufe von Brenn- und Veredelungsprozessen,
Abfüllen, Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten von Baustoffen;
in der Fachrichtung Transportbeton:
Disponieren von Mischungen, Materialfluss und Materialtransporten,
Herstellen von Transportbeton,
Herstellen von Werkfrischmörtel,
Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
Wiederaufbereiten von Restbeton und Restmörtel;
in der Fachrichtung Gipsplatten oder Faserzement:
Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung,
Instandsetzen von Maschinen und Anlagen,
Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
Überwachen verfahrens- und fertigungstechnischer Abläufe von Produktionsprozessen,
Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten von Gipsplatten oder Faserzement;
in der Fachrichtung Kalksandsteine oder Porenbeton:
Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung,
Instandsetzen von Maschinen und Anlagen,
Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
Überwachen verfahrens- und fertigungstechnischer Abläufe von Produktionsprozessen,
Versandvorbereiten und Verladen von Kalksandsteinen oder Porenbeton;
in der Fachrichtung vorgefertigte Betonerzeugnisse:
Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung,
Qualitätssicherung,
Probenahme und Probenanalyse,
Instandsetzen von Maschinen und Anlagen,
Herstellen unterschiedlicher Betonsorten,
Herstellen und Prüfen von vorgefertigten Betonerzeugnissen,
Vorbereiten des Versandes und Verladen vorgefertigter Betonerzeugnisse;
in der Fachrichtung Asphalttechnik:
Disponieren von Mischungen, Materialfluss und Materialtransporten,
Herstellen von Walzasphalt und von Gussasphalt,
Einbauen von Walzasphalt und von Gussasphalt,
Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung.