§ 71 Abs. 2 VgVVerordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Die Zulassung von Teilnehmern an einem Planungswettbewerb darf nicht beschränkt werden
§ 69 Abs. 1 VgVVerordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Wettbewerbe nach § 103 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen werden insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des…
§ 78 Abs. 3 VgVVerordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Die Bestimmungen dieses Unterabschnitts sind zusätzlich zu Abschnitt 5 für die Ausrichtung von Planungswettbewerben anzuwenden. Die auf die Durchführung von…
§ 70 Abs. 1 VgVVerordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Der öffentliche Auftraggeber teilt seine Absicht, einen Planungswettbewerb auszurichten, in einer Wettbewerbsbekanntmachung mit. Die Wettbewerbsbekanntmachung…
Art. 97 Abs. 3 32014L0025RICHTLINIE 2014/25/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei Wettbewerben mit beschränkter Teilnehmerzahl legen die Auftraggeber eindeutige und nichtdiskriminierende Auswahlkriterien fest. In jedem Fall muss die Zahl…