Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung, der Postdienste und der Energieversorgung · Abschnitt 5
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 680)
Anlage 1 SektVOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen