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Der Zweck der Datenverarbeitung liegt in der gemeinsamen, behördenübergreifenden Bereitstellung eines elektronischen Identifizierungsdienstes und der möglichen anschließenden Authentifizierung nach § 3 Absatz 3 des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen, einer Identifizierung gegenüber Dritten nach § 3 Absatz 4 des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten aus einem elektronischen Ausweisdokument unter Anwesenden nach § 3 Absatz 5 des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen. Außerdem dient Servicekonto. NRW in den Fällen, in denen die nutzende Person die Postkorbfunktion einrichtet, auch zur Übermittlung von Nachrichten und Dokumenten von den Behörden an die nutzende Person.
Der Zweck der Datenverarbeitung von Serviceportal. NRW liegt in der Abwicklung der elektronischen Antragstellung sowie in der Übermittlung von Antragsdaten und…
Der Zweck der Datenverarbeitung liegt in der einheitlichen elektronischen medienbruchfreien Erfassung von Daten für Verwaltungsleistungen, der Speicherung und…
Die Bereitstellung und der Betrieb von Servicekonto.NRW als Infrastrukturkomponente und Anwendung zum elektronischen Nachweis der Identität auf…
Zum Zwecke der Identifizierung und Authentifizierung eines Nutzers werden an das für Wirtschaft zuständige Ministerium die personenbezogenen Daten übermittelt,…
Bei dauerhafter Speicherung der Identitätsdaten im Sinne von Absatz 4 bietet Servicekonto. NRW der nutzenden Person die Funktion, eine Empfangsmöglichkeit für…
„Servicekonto. NRW“ im Sinne dieser Verordnung ist ein elektronischer Dienst gemäß der Verordnung zur Regelung der behördenübergreifenden Bereitstellung und zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.