§ 6 Abs. 1 LuftvKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau
Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Dazu ist ihnen während der Ausbildungszeit Gelegenheit zu geben.
§ 4 Abs. 3 SchSiServAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der…
§ 4 Abs. 3 RevjAusbV 2010Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin
Die Auszubildenden haben jeweils einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis…
§ 4 Abs. 3 MKUServAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der…
§ 4 Abs. 3 PersDienstLAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau
Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der…