§ 16 SGB 2Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für ArbeitsuchendeLeistungen zur EingliederungZitatstelleZur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 des Dritten Buches. Sie kann folgende Leistungen des Dritten Kapitels des Dritten Buches erbringen:…Leistungen zur Eingliederung