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Bei der Bundesagentur wird ein Beirat eingerichtet, der Empfehlungen für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen aussprechen kann.
Dem Beirat gehören elf Mitglieder an. Er setzt sich zusammen aus Die Mitglieder des Beirats werden durch die Bundesagentur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung berufen.
je einer Vertreterin oder einem Vertreter
der Länder,
der kommunalen Spitzenverbände,
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
der Arbeitgeber,
der Bildungsverbände,
der Verbände privater Arbeitsvermittler,
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales,
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung,
der Akkreditierungsstelle sowie
zwei unabhängigen Expertinnen oder Experten.
Vorschlagsberechtigt für die Vertreterin oder den Vertreter § 377 Absatz 3 gilt entsprechend.
der Länder ist der Bundesrat,
der kommunalen Spitzenverbände ist die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände,
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist der Deutsche Gewerkschaftsbund,
der Arbeitgeber ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände,
der Bildungsverbände sind die Bildungsverbände, die sich auf einen Vorschlag einigen,
der Verbände privater Arbeitsvermittler sind die Verbände privater Arbeitsvermittler, die sich auf einen Vorschlag einigen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, Voraussetzungen der Eignung nach Absatz 2 Nummer 1 und deren Feststellung sowie die Verteilung…
Träger sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchführen oder durch…
Träger bedürfen einer Zulassung nach dem Fünften Kapitel des Dritten Buches, um Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Träger bedürfen einer Zulassung nach dem Fünften Kapitel des Dritten Buches, um Maßnahmen nach Absatz 1 durchzuführen.
der im vorangegangenen Kalenderjahr neu erteilten Zulassungen von Trägern und Maßnahmen und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.