§ 3 Abs. 1 WinterbeschVVerordnung über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Wintermonaten
Die Umlage beträgt in Betrieben der umlagepflichtigen Bruttoarbeitsentgelte der gewerblichen Arbeitnehmer.
§ 7 Abs. 1 WinterbeschVVerordnung über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Wintermonaten
Die Umlagebeträge sind an die Einzugsstellen der Wirtschaftszweige abzuführen, in denen die Winterbeschäftigung gefördert wird. Dies gilt auch für Unternehmen,…
Anlage 39 SokaSiG2Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren
4. Der Arbeitnehmeranteil an der Winterbeschäftigungsumlage (2,5 % der umlagefähigen Bruttoarbeitsentgelte der gewerblichen Arbeitnehmer) beträgt nach der…
§ 3a Abs. 2 WinterbeschVVerordnung über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Wintermonaten
In der Zeit vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 wird die Umlage nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 anteilig durch die Arbeitgeber in Höhe von 0,6 Prozent und…
Anlage 40 SokaSiG2Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren
4. Der Arbeitnehmeranteil an der Winterbeschäftigungsumlage (2,5 % der umlagefähigen Bruttoarbeitsentgelte der gewerblichen Arbeitnehmer) beträgt nach der…