§ 64a Abs. 1 SGB 2Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Bundesagentur unterstützt die gemeinsamen Einrichtungen bei der Bekämpfung des organisierten Leistungsmissbrauchs, insbesondere durch präventive,…
§ 394 Abs. 1 Nr. 6 SGB 3Verarbeitung von Sozialdaten durch die Bundesagentur
die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung,
§ 64 Abs. 1 SGB 2Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch gilt § 319 des Dritten Buches entsprechend.
§ 17 Abs. 1 Nr. 6 SchwarzArbGGesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
die Bundesagentur für Arbeit zur Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Leistungsmissbrauchs und für die damit zusammenhängende Einstellung der…
§ 18 Abs. 2 Nr. 2 SGB 2Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Leistungsmissbrauch zu verhindern oder aufzudecken.