§ 298 Abs. 1 SGB 3Behandlung von Daten
Vermittler dürfen Daten über zu besetzende Ausbildungs- und Arbeitsplätze und über Ausbildungsuchende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur verarbeiten,…
§ 282b Abs. 1 SGB 3Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung von Daten für die Ausbildungsvermittlung durch die Bundesagentur
Die Bundesagentur darf die ihr von den Auskunftsstellen übermittelten Daten über eintragungsfähige oder eingetragene Ausbildungsverhältnisse vorbehaltlich des…
§ 368 Abs. 1 SGB 3Aufgaben der Bundesagentur
Die Bundesagentur ist der für die Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch zuständige Verwaltungsträger. Sie darf ihre Mittel nur für die gesetzlich…
§ 282 Abs. 6 SGB 3Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
Das Institut hat die nach § 28a des Vierten Buches gemeldeten und der Bundesagentur weiter übermittelten Daten der in der Bundesrepublik Deutschland…
§ 27 Abs. 3 Nr. 5 MuSchGGesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium
alle sonstigen nach Absatz 2 erforderlichen Angaben.