§ 12 Abs. 6 NRW-30841Gesetz zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Nordrhein-Westfalen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW – BQFG NRW)*
Für Antragstellerinnen oder Antragsteller mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem weiteren Vertragsstaat des Abkommens über den…
§ 5 Abs. 6 NRW-30841Gesetz zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Nordrhein-Westfalen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW – BQFG NRW)*
Für Antragstellerinnen oder Antragsteller mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem weiteren Vertragsstaat des Abkommens über den…
Art. 45 Abs. 4 32009R0987In anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen stellt der Antragsteller einen entsprechenden Antrag beim Träger seines Wohnorts oder beim Träger des…
Art. 87 Abs. 8 32004R0883Gelten für eine Person infolge dieser Verordnung die Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats als desjenigen, der durch Titel II der Verordnung (EWG) Nr.…
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b SozSichEUGGesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa
für den Bereich des anwendbaren Rechts in den Fällen aa)des Artikels 15 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009,bb)des Artikels 16 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009,…